Mag. Dominik Zandl
Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht in Wien
Das Ende einer Partnerschaft muss nicht mit Kapitulation gleichgesetzt werden – sondern kann auch Freiheit und Sicherheit bedeuten, die der Mensch seit jeher bestrebt ist zu wahren. So vermutlich auch Sie – unabhängig davon, ob Sie sich für eine Trennung entschieden haben und über Ihre Rechte, Risiken und Chancen Bescheid wissen möchten, oder Sie aktuell in einer glücklichen Beziehung leben und Ihr Vermögen im Vorfeld gemeinsamer Pläne sichern möchten.
In jedem Fall ist eine juristische Beratung ratsam. Denn das Ende einer Beziehung ist häufig mit tiefgreifenden Unsicherheiten verbunden, und neben sich anhäufenden Herausforderungen kann nicht nur die Sorge um die eigene finanzielle Zukunft belastend sein, sondern auch die Angst eines möglichen Kontaktverlustes zum eigenen Kind.
Als Familienvater und erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht weiß ich außerdem, dass es oft nur kleine Lebensveränderungen bedarf, um die psychische Gesundheit von Kindern zu beeinträchtigen. Um dies zu vermeiden, steht das Wohl Ihres Kindes im Mittelpunkt meiner Rechtstätigkeit. Im Rahmen dieser setze ich mich selbstverständlich persönlich für Sie ein, um irreversible Entscheidungen zu Ihrem Nachteil verhindern zu können.
Zu folgenden Themen und Situationen berate, betreue und vertrete ich Sie gerne jederzeit:
Scheidung
Als Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht vertrete ich Sie in jeglicher Lebens- und Partnerschaftsform im Zuge einer strittigen oder einvernehmlichen Scheidung – Wobei letztere Scheidungsart angestrebt werden soll, um einen kostenintensiven Rosenkrieg zu vermeiden. Folgende Nutzen ziehen Sie aus meiner Rechtsberatung bzw. -vertretung:
- Lückenlose Aufklärung: Sie wissen über Ihre Rechte, Risiken und Möglichkeiten bestens Bescheid, wodurch Sie aktiv über Ihre Zukunft mitentscheiden können.
- Kindeswohl im Mittelpunkt: Sie stellen sicher, dass neben dem Wohl auch die Zukunft Ihrer Kinder im Mittelpunkt der Entscheidungsfindung steht.
- Höhere Chancen auf Vermögenszuspruch: Sie erhöhen Ihre Chance, Ihnen zustehendes Vermögen in vollem Umfang zugesprochen zu bekommen.
- Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen: Sie erhöhen die Chance, Ihnen zustehende Ansprüche zugesprochen zu bekommen oder unberechtigte Forderungen abwehren zu können.
- Rechtliche Vertretung Ihrer Interessen: Sie können durchatmen, da Ihre Interessen und Ansprüche, wie beispielsweise Kindes- oder Ehegattenunterhalt, Vermögensaufteilung etc. mit größter Rechtsexpertise vertreten werden.
- Vermeidung vor Übervorteilung: Sie vermindern das Risiko einer Übervorteilung durch die Gegenseite – sei es im Rahmen der Vermögensaufteilung, des Sorgerechts, Unterhaltszahlungen etc.
- Persönliche Betreuung: Sie profitieren von meiner persönlichen Betreuung als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht.
- Kommunikation auf Augenhöhe: Sie stellen eine Kommunikation mit Ihrer Gegenseite auf Augenhöhe her, wodurch lange und damit kostspielige Verfahren oder unvorteilhafte Entscheidungen vermieden werden können.
- Effiziente Klärung: Sie erfahren eine möglichst rasche und dadurch kosteneffiziente Klärung Ihrer Scheidungsangelegenheit.
Sollten Ihnen aktuell rechtliche Fragen rund um das Thema Scheidung am Herzen liegen, dann beantworte ich Ihnen diese gerne im Zuge eines unverbindlichen Erstgesprächs, in welchem Sie sich eine realistische Einschätzung Ihrer Rechte, Risiken und Möglichkeiten erwarten können.
Trennung
Trennungen sind nicht weniger belastend für beide Lebensabschnittspartner:innen als Scheidungen dies sind. Denn selbst ohne Heiratsurkunde haben Sie möglicherweise als Paar Verträge unterzeichnet ( – vielleicht sogar nur einseitig!), Investitionen getätigt, möglicherweise Vermögen vermehrt oder gemeinsames Leben geschaffen. Nun geht es darum, Genanntes zu schützen! Hierbei ist eine umfassende Rechtsberatung aus den folgenden Gründen ratsam:
- Lückenlose Aufklärung: Sie wissen über Ihre Rechte, Risiken und Möglichkeiten bestens Bescheid, wodurch Sie aktiv über Ihre Zukunft mitentscheiden können.
- Kindeswohl im Mittelpunkt: Sie stellen sicher, dass neben dem Wohl auch die Zukunft Ihrer Kinder im Mittelpunkt steht.
- Rechtliche Vertretung Ihrer Interessen: Sie können durchatmen, da Ihre Interessen und Ansprüche, wie beispielsweise Obsorge und Kindesunterhalt, mit größter Rechtsexpertise vertreten werden.
- Vermeidung vor Übervorteilung: Sie vermindern das Risiko einer Übervorteilung durch die Gegenseite – Sei es im Rahmen des Sorgerechts, Unterhaltszahlungen, der Aufteilung gemeinsamer Anschaffungen, etc.
- Geltendmachung oder Abwehr von Unterhaltsansprüchen: Sie erhöhen die Chance, Ihnen zustehende Ansprüche zugesprochen zu bekommen oder unberechtigte Forderungen abwehren zu können.
- Persönliche Betreuung: Sie profitieren von meiner persönlichen Betreuung als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht.
- Kommunikation auf Augenhöhe: Sie stellen eine Kommunikation mit Ihrer Gegenseite auf Augenhöhe her, wodurch lange und damit kostspielige Verfahren vermieden werden können.
- Effiziente Klärung: Sie erfahren eine möglichst rasche und dadurch kosteneffiziente Klärung Ihrer Trennungsangelegenheit.
Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema Trennung beschäftigen. Im Zuge eines unverbindlichen Erstgespräches gebe ich Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Rechte, Risiken und Möglichkeiten.
Pflegschaftsverfahren Ihres Kindes (Obsorge und Kontaktrecht)
Im Zusammenhang mit Obsorgeangelegenheiten unterstütze ich Sie als Ihr Rechtsanwalt für Familienrecht rund um Themen gemeinsamer oder alleiniger Obsorge sowie Obsorgeentzug.
Dabei bin ich bestrebt, Sie im Zuge von Sorgerechtsangelegenheiten und Kontaktrecht bei einer raschen Findung einer einvernehmlichen, außergerichtlichen Lösung zu unterstützen. Sollte eine Einigung aufgrund bestimmter Umstände nicht möglich sein, dann vertrete ich Sie selbstverständlich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, um Ihre Interessen und insbesondere die Ihres Kindes zu wahren.
Ehevertrag bzw. Ehepakt
Sie möchten Ihre Vermögenswerte noch vor oder während der Ehe sichern?
Selbst dann, wenn Sie noch darüber nachdenken, diesen – für einige Paare unromantischen – Schritt zu tun, ergibt es durchaus Sinn, Ihre in die Ehe miteinbringenden finanziellen Vermögenswerte für den Fall der Fälle zu sichern. Insbesondere dann, wenn Ihr Vermögen signifikant höher ist als jenes Ihrer besseren Hälfte.
Konkret bietet Ihnen ein Ehevertrag bzw. Ehepakt folgende Vorteile:
- Sie können darin viele vermögensrechtliche Fragen vorab beantworten.
- Sie schützen Ihr persönliches Vermögen, wodurch Sie auch Eigentumsverhältnisse klären.
- Sie können langwierige und damit kostspielige Gerichtsverfahren vermeiden.
- Sie vermeiden Streitigkeiten und belastende Verteilungskämpfe.
- Als Unternehmer:in sichern Sie Ihre Unternehmensanteile.
Sollten Sie Fragen rund um das Thema Ehevertrag bzw. Ehepakt haben, stehe ich Ihnen in meiner Funktion als Rechtsanwalt zur Seite – Selbstverständlich auch im Zuge einer lückenlosen Vertragserstellung.
Ehegattenunterhalt
Im Rahmen einer Scheidung ist zu klären, ob und welchem (ehemaligen) Ehepartner Ehegattenunterhalt zusteht – denn „In guten, wie in schlechten Zeiten“ gilt auch für nacheheliche Ansprüche.
In der Regel besteht der Anspruch für Ehegattenunterhalt nur bei einer Verschuldensscheidung, wenn im Urteil das alleinige oder überwiegende Verschulden eines Ehepartners festgestellt wurde. Trifft Sie beide Schuld am Scheitern der Ehe, dann ist grundsätzlich kein Unterhalt zu bezahlen.
Oft bleibt unbeachtet, dass auch bei aufrechter Ehe ein Unterhaltsanspruch besteht.
Als Ihr Anwalt für Familienrecht in Wien unterstütze ich Sie dabei, die Komplexität der rechtlichen und finanziellen Aspekte des Ehegattenunterhalts zu bewältigen. Selbstverständlich vertrete ich Sie auch vor Gericht, sollte Anspruch auf Ehegattenunterhalt bestehen und Sie zu keiner einvernehmlichen Vereinbarung gelangen.
Kindesunterhalt für minder- und volljährige Kinder
Im Zuge einer Scheidung oder Trennung ist die Klärung von Unterhaltsansprüchen für gemeinsame Kinder unerlässlich. Denn dem österreichischen Familienrecht zufolge ist jeder Elternteil dazu verpflichtet, Kindesunterhalt zu leisten – wenn auch in unterschiedlicher Form: in Naturalien (Betreuung, Nahrung, Kleidung, Schulbedarf, Wohnraum etc.) oder Geldunterhalt.
An dieser Stelle ist für Sie wichtig zu wissen, dass derjenige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, seine Unterhaltspflicht in Form von Betreuung übernimmt. Der andere Elternteil hingegen ist dazu verpflichtet, Geldunterhalt zu bezahlen. Die Höhe des Unterhaltsanspruchs ergibt sich aus der Summe vieler Faktoren, wie dem Alter des Kindes, der Höhe des Einkommens und der Betreuungsleistung des unterhaltspflichtigen Elternteils.
Vorab können Sie den Betrag mit nachfolgenden Prozentsätzen vom durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen abschätzen ( – wobei sich die Prozentsätze bei weiteren Unterhaltspflichten reduzieren.)
| Kindesalter | Prozentsatz |
| < 6 | 16% |
| ab 6 bis 9 | 18% |
| ab 10 bis 15 | 20% |
| ab 16 | 22% |
Unabhängig davon, ob Sie den Anspruch auf Kindesunterhalt geltend machen oder abwehren wollen, kann ich Sie im Zuge eines unverbindlichen Erstgespräches hinsichtlich Ihrer Chancen aufklären. In weiterer Folge vertrete ich Sie bzw. das unterhaltsberechtigte Kind gerne vor Gericht, sofern Sie und der andere Elternteil zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen.
Bitte bedenken Sie jedoch, dass Ihr gemeinsames Kind im Mittelpunkt dieser Angelegenheit steht und eine außergerichtliche Einigung zum Schutze dieses erstrebt werden sollte!
Adoptionsrecht
Die Entscheidung, ein Kind zu adoptieren, ist ein sehr bedeutsamer Schritt für Sie – und bedeutet womöglich auch die Erfüllung eines langersehnten Wunsches. Damit Sie und Ihr Adoptivkind den Adoptionsprozess so reibungslos wie möglich erleben, ist es von grundlegender Bedeutung, den Adoptionsprozess rechtskonform durchzuführen.
Als Ihr Anwalt für Familienrecht in Wien unterstütze ich Sie im Rahmen meiner Tätigkeit in folgenden Belangen:
- Vorbereitung und Prüfung aller erforderlichen Dokumente für einen erfolgreichen und reibungslosen Adoptionsprozess.
- Koordination mit in- und ausländischen Behörden, um gesetzliche Vorgaben lückenlos umsetzen zu können.
- Rechtliche Aufklärung rund um Möglichkeiten und Chancen im (inter-)nationalen Adoptionsverfahren.
- Vertretung vor Gericht im Rahmen einer erforderlichen gerichtlichen Anhörung.
- Vermeidung von Fehlern im Adoptionsverfahren, die zu Verzögerungen oder gar Ablehnung des Antrags führen können.
Im Zuge eines unverbindlichen Erstgespräches beantworte ich Ihnen all Ihre offenen Fragen, damit Sie Ihre Chancen kennen oder sich voll und ganz auf Ihr neues Familienmitglied vorbereiten können.
Abstammungsrecht
Als Ihr Anwalt für Familienrecht in Wien unterstütze ich Sie bei der Anerkennung oder Anfechtung der rechtlichen Elternschaft, um Ihnen Gewissheit zu geben und Sie vor zukünftigen Überraschungen zu bewahren.
In Ihrem unverbindlichen Erstgespräch berate ich Sie gerne individuell zu Ihrem Fall.
Schritte zum gemeinsamen Ziel
Schritt 1
Termin vereinbaren
Treten Sie mit mir in Kontakt, wenn Sie sich klare Antworten auf familienrechtliche Fragen wünschen. Wählen Sie dazu die untenstehende Telefonnummer.
Schritt 2
Klare Einschätzung erhalten
Im unverbindlichen Erstgespräch gebe ich Ihnen bereits eine rechtliche Einschätzung Ihrer Situation. Zudem informiere ich Sie über mögliche Folgeschritte, um Sie vor Überraschungen zu bewahren und Ihr Anliegen so rasch und kosteneffizient wie möglich klären zu können.
Schritt 3
Ansprüche klären
und schützen
Nach unserem Gespräch entscheiden Sie, ob Sie mich mit der Klärung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen – und sich damit vor Verlusten durch eine Übervorteilung der Gegenseite schützen möchten.
Rezensionen
“Höflich, freundlich und zeitnah nimmt sich Herr Zandl Kunden an und findet Lösungen für ihr Problem. Ich schätze seine professionelle und flexible Art sehr. Man fühlt sich bei Familienangelegenheiten sehr gut bei ihm aufgehoben.”
“Ich habe Dominik Zandl im Bereich Familienrecht als meinen Anwalt gewählt. Er hat mir sofort alle Bedenken genommen und sich umfassend um alle Themen gekümmert. Ich kann ihn uneingeschränkt weiter empfehlen.”
Als Rechtsanwalt für Familienrecht strebe ich neben der Interessensdurchsetzung meiner Mandant:innen eine außergerichtliche und annehmbare Lösung zwischen beiden Parteien an – umso mehr, wenn Kinder involviert sind.
Mag. Dominik Zandl
Kontaktieren Sie mich
